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Vermittlungsauftrag Wohnimmobilie Privat
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Vermittlungsauftrag für den Kau einer Immobilie
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mieter

1. Vertragsgegenstand
In Erfüllung des Auftrages erhält der/die Auftraggeber/in Angebote von Vermietern, die ihm/ihr vorher nicht bekannt gewesen sind. Dieser Nachweis kann mündlich oder in Textform erfolgen. Trotz aller Sorgfalt kann für Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung übernommen werden.

2. Mitteilungspflichten / Weitergabe an Dritte
Die Angebote sind vertraulich und nur für den/die Auftraggeber/in bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung des Maklers. Rechnungsträger bleibt der/die ursprüngliche Auftraggeber/in, sofern nicht eine andere Vereinbarung mit dem Makler getroffen wird. Sollte dem/der Auftraggeber/in ein Angebot schon bekannt sein, so ist der Makler umgehend unter Nennung der Quelle zu unterrichten.

3. Mitteilung über den Abschluss eines Mietvertrags
Der Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) für eines der bekannt gegebenen Objekte oder mit einem der bekannt gegebenen Anbieter ist dem Makler umgehend mitzuteilen. Kommt auf Grund des Angebotes statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes oder ein zusätzliches Geschäft zustande und hat der Makler die Möglichkeit zum Abschluss dieses Geschäftes nachgewiesen oder vermittelt, so steht dem Makler die Provision nach dem zustande gekommenen Geschäft/en zu.

4. Berechnungsgrundlage für die Provision 
Die Berechnungsgrundlage ist die Pauschalmiete, sofern vom Vermieter nicht bereits gesondert Nebenkosten angegeben wurden. Spätere Änderungen der Miete haben keinen Einfluss auf die Berechnungsgrundlage des abgewickelten Auftrages.

5. Fälligkeit der Provision
Mit Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) wird eine Provision in Höhe von 2,38 Monatsmieten inkl. USt. (2 Monatsmieten zzgl. USt.) der im Angebot genannten Miete sofort fällig. Ist das Objekt vom Vermieter dem Makler gegenüber für eine Mietdauer bis zu 12 Monate angeboten, sucht der Wohnrauminteressent für bis zu 12 Monate Mietzeit und liegt die tatsächliche Nutzungsdauer bis zu 12 Monate, so berechnet sich die Provision unter ausdrücklicher Berücksichtigung der Bestimmungen der Staffelung von Ziffer 6.

6. Provisionsstaffel
Die vom Makler freiwillig gewährte Provisionsstaffel (siehe Kasten 'Provisionstabelle') für Mietverträge bis zu einer Miet-/Vermietdauer von 12 Monaten bezeichnet die Teilfälligkeit der Provision. Diese Staffelung entfällt und die Gesamtprovision wird fällig, wenn:

a) 7 Tage nach Rechnungsstellung der Teilprovision kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist;

b) der Auftraggeber den Abschluss eines Mietverhältnisses auf Nachweis des Maklers nicht innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss oder Übergabe des Mietobjektes unter Angabe von Mietzins und beabsichtigter oder vereinbarter Mietdauer mitteilt. Gleiches gilt für Ersatzgeschäfte gemäß Nr. 3;

c) eine Weiterführung des Mietverhältnisses verschwiegen wird.

Provisionstabelle

Unsere Provisionssätze (in % einer Monatsmiete inklusive der gesetzl. USt.) sind abhängig vom Mietpreis und Mietzeit des gemieteten Objekts (s. Punkt 6 unserer AGB). Bei einer Leervermietung beträgt der Provisionssatz 238 % (200 % zzgl. 19 % USt. = 238 %).

Gesamtmietdauer 

Provision anteilig von einer Monatsmiete

zuzüglich 19% USt.

Einmalige Gesamtgebühr

bis zu 2 Monaten

40%

zzgl. USt =

47,60%

bis zu 3 Monaten 

55%

zzgl. USt =

65,45%

bis zu 4 Monaten 

70%

zzgl. USt =

83,30%

bis zu 5 Monaten

85%

zzgl. USt =

101,15%

bis zu 6 Monaten 

100%

zzgl. USt =

119,00%

bis zu 7 Monaten 

120%

zzgl. USt =

142,80%

bis zu 8 Monaten 

135%

zzgl. USt =

160,65%

bis zu 9 Monaten 

150%

zzgl. USt =

178,50%

bis zu 10 Monaten 

170%

zzgl. USt =

202,30%

bis zu 11 Monaten 

190%

zzgl. USt =

226,10%

über 11 Monaten  

200%

zzgl. USt =

238,00%

7. Anspruch auf die Vermittlungsgebühr

Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses begründet keinerlei Ansprüche gegen den Makler. Der Anspruch des Maklers auf die volle, nach dem ursprünglichen Mietvertrag angefallene Vermittlungsgebühr bleibt hiervon unberührt.

8. Datenschutz
Die angegebenen Daten werden nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen und buchhalterischen Pflichten sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Provisionsanspruch gespeichert. Eine Weitergabe oder ein Verkauf zu Werbezwecken findet nicht statt. Weitere Details sowie die genauen Zeiträume sind auf unserer Webseite unter DATENSCHUTZ einzusehen.

9. Rechtswahl / Nebenabreden / Salvatorische Klausel / Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, ebenso der Verzicht auf die Schriftformerfordernis. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Sollte eine Vereinbarung dieses Nachweisvertrages nichtig, nicht nachvollziehbar oder rechtsunwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Vereinbarungen dadurch nicht berührt. Im Falls der Nichtigkeit, Undurchführbarkeit oder Rechtsunwirksamkeit einer Vereinbarung werden die Parteien eine Regelung treffen, die dem Sinn der nichtigen, nicht nachvollziehbaren oder rechtsunwirksamen Vereinbarung soweit wie möglich entspricht. Soweit der/die Auftraggeber/in als oder für einen Kaufmann handelt, wird als Gerichtsstand München vereinbart. 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Immobilienvermittlung

1. Leistungsbeschreibung
Der Makler ist vom Verkäufer bzw. Vermieter oder deren Bevollmächtigten beauftragt, das Objekt zu den im Exposé genannten Bedingungen auf seiner Website anzubieten und einen Käufer bzw. Mieter nachzuweisen und/ oder einen Hauptvertrag (Kauf- bzw. Mietvertrag) zu vermitteln.

2. Haftung
a.) Alle Angebote sind freibleibend. Die dem Makler mündlich und/oder schriftlich erteilten Informationen beruhen auf den vom Verkäufer bzw. Vermieter stammenden Angaben, für deren Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Makler keine Haftung übernimmt.

b.) Bei Fehlern im Rahmen der Eingabe der Objektdaten durch den Makler bzw. bei sonstigen eigenen Pflichtverletzungen haftet er nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Mögliche Schadenersatzansprüche verjähren in drei Jahren ab Entstehen des Anspruchs, spätestens jedoch drei Jahre nach Auftragsbeendigung.

3. Vertraulichkeit
Alle Informationen sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an wirtschaftlich oder rechtlich mit dem Empfänger verbundene Unternehmen, bedarf der Zustimmung des Maklers. Kommt infolge unbefugter Weitergabe zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber des Maklers ein Hauptvertrag (Kauf-, Mietvertrag usw.) zustande, so ist der Empfänger verpflichtet, dem Makler die im Exposé ausgewiesene Provision zu zahlen.

4. Provision
a.) Die vom Käufer bzw. Mieter bei Abschluss eines Hauptvertrages (Kauf-, Mietvertrag usw.) zu zahlende Provision richtet sich nach den Angaben im jeweiligen Exposé. Sie beträgt bei Kauf den jeweils genannten Prozentsatz des Gesamtkaufpreises für das Objekt einschließlich etwaiger weiterer Nebenleistungen des Käufers, die dem Verkäufer oder einem Dritten zugute kommen (z.B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablösung von Einrichtungen etc.). Bei Vermietung beträgt die Provision die jeweils genannte Anzahl an Monatsmieten ohne Nebenkosten unter Einbeziehung eventueller Nebenleistungen des Mieters (z.B. Ablöse etc.).

b.) Der Makler behält sich für den Fall einer Umsatzsteuererhöhung eine entsprechende Provisionserhöhung vor, sofern der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Entstehen des Provisionsanspruches mehr als vier Monate beträgt.

c.) Die Provisionsforderung entsteht und ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrages (Kauf-, Mietvertrag usw.), auch wenn dieser erst nach Beendigung des Maklerauftrages, aber aufgrund der Maklertätigkeit zustande kommt.

d.) Als Abschluss eines Hauptvertrages gilt es auch, wenn nur der Verkauf eines realen oder ideellen Anteils erfolgt oder die Übertragung von Rechten an dem Objekt durch eine andere Rechtsform (z.B. anteilige oder vollständige Übertragung von Gesellschaftsrechten, Erbbaurechten etc.) erreicht wird, und dies dem in Aussicht genommenen Zweck entspricht. Als Hauptvertrag gilt auch ein Vertragsabschluss über ein anderes vergleichbares Objekte des Verkäufers bzw. Vermieters, ein Vertragsabschluss zum Kauf, anstatt zur Miete bzw. umgekehrt oder ein Vertragsabschluss durch eine Person, die zum Auftraggeber in dauerhafter, enger Verbindung steht, ohne dass eine wirtschaftliche Gleichwertigkeit zum angebotenen Geschäft im Sinne der geltenden Rechtsprechungsgrundsätze vorliegen muss.

5. Weitergehende Rechte
a.) Der Makler ist berechtigt, für beide Vertragspartner entgeltlich tätig zu sein.

b.) Kaufpreiszahlungen werden von dem Makler nicht entgegengenommen. Sie sind einschließlich eventueller Nebenleistungen direkt an den Verkäufer zu erbringen.

c.) Der Makler ist berechtigt, bei Vertragsabschluss anwesend zu sein und eine vollständige Vertragsabschrift zu erhalten. Der Käufer verpflichtet sich, in den Kaufvertrag die Provisionsvereinbarung nach Ziffer 4 aufzunehmen. Kommt ein Vertrag ohne die Mitwirkung des Maklers zustande, so sind der Vertragspartner und der Kaufpreis bzw. Mietzins auf Anforderung zu benennen und zu belegen. Bei Verkauf einer ausländischen Immobilie gemäß den jeweiligen nationalen Rechtsbestimmungen ist der Käufer nur verpflichtet, dem Makler eine vollständige Vertragsabschrift zu übermitteln.

6. Schlussbestimmungen
a.) Mündliche Abreden wurden nicht getroffen. Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen sowie für die Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst. Für die Einhaltung der Schriftform genügt die Verwendung von E-Mails.

b.) Der Makler behält sich das Recht vor, die AGB für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen. Es gelten die jeweils aktuellen AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, wie sie auf den Web-Seiten des Maklers veröffentlicht sind.

c.) Entgegenstehende AGB sind nicht vereinbart und gelten nur, wenn sich der Makler mit ihrer Geltung einverstanden erklärt hat.

d.) Sollte eine Bestimmung der Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten am Nächsten kommt.

e.) Es gilt deutsches Recht.

f.) Im Verkehr mit Kaufleuten ist München Erfüllungsort und Gerichtsstand.

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